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Menschenrechte

Was uns schützt. Was uns verbindet. Was nicht selbstverständlich ist.

Menschenrechte stehen jedem Menschen zu. Sie schützen unsere Würde, unsere Freiheit und unsere Gleichheit – und bilden die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben.

Was wir unter Menschenrechten verstehen

Der Begriff der Menschenrechte ist weit. Wir verstehen ihn primär so, wie er in wichtigen internationalen Erklärungen und Verträgen umschrieben ist.

Internationale Erklärungen

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 verabschiedet und bildet eine zentrale Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes.

UN-Menschenrechtsverträge

Eine Vielzahl internationaler Übereinkommen konkretisiert und schützt einzelne Menschenrechte – etwa die Rechte von Kindern, Menschen mit Behinderungen oder den Schutz vor Diskriminierung und Folter.

Europa

Auch auf regionaler Ebene werden Menschenrechte geschützt. Für die Schweiz ist insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von zentraler Bedeutung.

Wo sind Menschenrechte verankert?

Der Begriff der Menschenrechte ist weit. Wir verstehen ihn primär so, wie er in wichtigen internationalen Erklärungen und Verträgen umschrieben ist.

  • Menschenrechtsverträge im Rahmen der Vereinten Nationen, so etwa

    • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I)

    • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II)

    • Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

    • Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

    • Übereinkommen über die Rechte des Kindes

    • Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

    • Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen

    • usw.

  • Regionale Abkommen für Menschenrechte, wie beispielsweise

    • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

    • Andere regionale Menschenrechtskonventionen

    • Europäische Sozialcharta

    • usw.

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948

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Menschenrechte gelten für alle.

Nicht nur für die «Guten».

Nicht nur für Menschen, die sich angepasst verhalten.
Nicht nur für Menschen, deren Entscheidungen wir gutheissen.
Nicht nur für Menschen, die unserer Meinung sind.

Menschenrechte stehen jedem Menschen zu.

Jede Generation ist gefordert

Menschenrechte müssen immer wieder gesichert, verteidigt und den Herausforderungen ihrer Zeit angepasst werden.

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Genau hier setzt die SGEMKO an. Sie macht Menschenrechte sichtbar, fördert Projekte, unterstützt Menschen und schafft Raum für Auseinandersetzung mit ihrer Bedeutung und ihrer Zukunft.

Was die SGEMKO bewegt

SGEMKO

Schweizerische Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention

Menschenrechte sichtbar machen, verstehen, schützen und weiterentwickeln.

KONTAKT

Literatur- und Menschenrechte

Michèle Minelli

Iselisberg 14

8524 Uesslingen Iselisberg, Schweiz

hallo@sgemko.ch

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